Ab 2021: Wichtige Neuerungen für pflegende Angehörige

Finanzielle Erleichterungen der Pflege 2021

Mit Beginn des neuen Jahres ergeben sich für pflegende Angehörige wichtige Neuerungen*, die 2021 die Pflege finanziell erleichtern sollen. Im vergangenen Jahr wurden pflegende Angehörige im öffentlichen Diskurs um Finanzhilfen, vor allem im Zuge der Corona-Pandemie, oft vernachlässigt. *hier herunterladen

Umso wichtiger ist es, dass diese systemrelevante Personengruppe von Jahresbeginn an besondere Unterstützung erfährt. Der Verband Pflegehilfe stellt daher eine Übersicht zur Verfügung, welche neuen finanziellen Entlastungsmöglichkeiten sich 2021 ergeben.

Aus der Pressemitteilung Verband Pflegehilfe

Pflegende Angehörige erhalten stärkere finanzielle Hilfen zum Jahreswechsel. Vor allem in den Bereichen Fördermittel und Steuerpauschalen werden die Beträge angehoben.

Mit Beginn des Jahres 2021 treten viele neue Gesetze in Kraft. Das gilt auch für neue Entlastungsmöglichkeiten für private Pflegepersonen. In diesem Jahr wird der steuerliche Pflege-Pauschbetrag stark erhöht und ausgeweitet. Ebenso erhöht wird das Gesamtbudget an Fördermitteln der KfW für die Barrierereduzierung im eigenen Zuhause. Hinzu kommen verlängerte finanzielle Hilfen aus dem Vorjahr, die pflegende Angehörige unbedingt weiter nutzen sollten.

Im vergangenen Jahr wurden pflegende Angehörige im öffentlichen Diskurs um Finanzhilfen, vor allem im Zuge der Corona-Pandemie, oft vernachlässigt. "Umso wichtiger ist es uns, dass diese systemrelevanten Menschen von Jahresbeginn an besondere Unterstützung erhalten", gibt Johannes Haas, Geschäftsführer des Verband Pflegehilfe, zu verstehen.

Bis zu 1.800 Euro steuerliche Entlastung ab 2021

Gleich zwei Verbesserungen ergeben sich in diesem Jahr steuerlich für pflegende Angehörige. Auch für Pflegegrad 2 und 3 wird der Pflege-Pauschbetrag mit jeweils 600 bzw. 1100 Euro eingeführt. Bisher war dies erst ab Pflegegrad 4 möglich. Erfreulich ist dabei auch die Anhebung des Pflege-Pauschbetrags für Pflegegrad 4 und 5 von 924 Euro auf 1.800 Euro. Betroffene können also fast doppelt so viel absetzen wie zuvor.

Die Anerkennung der außergewöhnlichen Belastungen von pflegenden Angehörigen auch bei niedrigeren Pflegegraden ist nach Ansicht des Verband Pflegehilfe ein längst überfälliger Schritt. Nicht zuletzt die Corona-Krise sollte die Systemrelevanz aller pflegenden Angehörigen für das Gesundheitssystem hervorgehoben haben.

Aufstockung finanzieller Fördermittel auf 130 Millionen Euro

Auch bei der Vergabe von Fördermitteln für barrierereduzierende Maßnahmen wird auf die anhaltend hohe Nachfrage nach Unterstützung reagiert. Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) erhöht 2021 die zur Verfügung stehenden Mittel um 30 Millionen auf insgesamt 130 Millionen Euro.

Der Abbau von Barrieren im eigenen Zuhause erleichtert Angehörigen und anderen Pflegepersonen die Pflege enorm. Und auch die Selbstständigkeit der Senioren kann so möglichst lange aufrechterhalten werden. Die Förderung ist von Alter und Pflegegrad unabhängig.

Anhaltende Gültigkeit von Corona-Sonderregelungen und Entlastungsbeträgen

Die verlängerten Corona-Sonderregelungen für pflegende Angehörige sind weiter bis zum 31. März 2021 gültig. Die zusätzliche finanzielle und organisatorische Unterstützung sollte unbedingt in Anspruch genommen werden, auch, um die Gesundheit der Pflegebedürftigen und Angehörigen nicht zu gefährden. Eine Auflistung der Regelungen hat der Verband Pflegehilfe bereits online veröffentlicht.

Nicht zu vergessen sind auch Unterstützungsleistungen aus dem Vorjahr, die 2021 weiter Geltung haben. Pflegende Angehörige haben noch bis 30. Juni 2021 die Möglichkeit, nicht genutzte Entlastungsbeträge aus dem letzten Jahr für Haushaltshilfen und Betreuung zu verwenden und sich selbst zu entlasten.

Verband Pflegehilfe

Der Verband Pflegehilfe berät seit 2008 Pflegebedürftige und deren Angehörige kostenlos zu den verschiedenen Angeboten für ein selbstbestimmtes Leben im Alter. Mit 130 Beraterinnen und Beratern und 600.000 Gesprächen allein im Jahr 2020 betreibt er die größte Pflegeberatung Deutschlands.

Der TÜV Saarland zeichnete den kostenlosen Service Anfang 2020 als "Sehr gut" aus. Die Beraterinnen und Berater sind an sieben Tagen in der Woche von 8 bis 20 Uhr unter der Rufnummer 06131 / 26 52 032 zu erreichen. Weitere Informationen bietet die Verbands-Website: www.pflegehilfe.org.

Pressekontakt:

Verband Pflegehilfe Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Parcusstraße 8
55116 Mainz

PR & Marketing
Sibell Turus
06131 / 26 52 012
sibell.turus@pflegehilfe.de

Original-Content von: VP Verband Pflegehilfe Gesellschaft mit beschränkter Haftung, übermittelt durch news aktuell

Pflegebedürftigkeit

Quelle: www.pflegestaerkungsgesetz.de/pflege-wissen-von-a-bis-z/pflege-details/erklaerung/pflegebeduerftigkeit/

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Nach der Definition des elften Buches des Sozialgesetzbuches sind damit Personen erfasst, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.