Kostenerstattung und Zuzahlung
Kostenerstattung: Reiseimpfungen
Anschreiben für die Kostenerstattung von Reiseimpfungen:
- Versicherte(r) (Word-Dokument)
- Mitversicherte(r) (Word-Dokument)
Zuzahlungen und Befreiung von Zuzahlungen
Zuzahlungen
Von allen Patienten und für alle medizinischen Leistungen werden Zuzahlungen erhoben. Grundsätzlich beträgt der Eigenanteil bei allen Leistungen zehn Prozent der Kosten, jedoch mindestens 5,00 EUR und maximal 10,00 EUR. Liegen die Kosten unter 5,00 Euro, ist der tatsächliche Preis zu zahlen.
Ausnahme: Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind generell von allen Zuzahlungen befreit, außer bei Kieferorthopädie, Zahnersatz und Fahrkosten.
Befreiung von Zuzahlungen (Belastungsgrenzen)
Die zumutbare Eigenbelastung eines TBK-Versicherten bzw. seiner Familie ist auf höchstens 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt begrenzt. Für chronisch Kranke gilt eine Grenze von 1%. Zur Ermittlung dieses Grenzbetrages ist das Jahreseinkommen maßgebend. Ist ein Familieneinkommen anzurechnen, werden "Familienabschläge" abgezogen.
Erreichen Versicherte bereits während des Kalenderjahres die Belastungsgrenze von 2% (für chronisch Kranke 1%), ist für den Rest des Jahres eine Befreiung möglich.
Regelung zur Befreiung von der Zuzahlung zur Krankenversicherung für Studenten
Bei Studenten, die sich selbst gesetzlich versichern – und nicht über die Familienversicherung ihrer Eltern laufen (dann berechnet sich Höchstgrenze für die Zuzahlung zur Krankenversicherung am Einkommen der Familie) – gilt ebenfalls bei der Befreiung von der Zuzahlung zur Krankenversicherung die 2% Regel für alle ihre Einkünfte.
Als Einkünfte eines Studenten gelten zum Beispiel:
- Finanzielle Unterstützung durch die Eltern
- Bafög
- Stipendien
- Einkünfte aus jeder Form der Beschäftigung
- Miet- und Zinseinkünfte
Zum Beispiel liegt bei einem Studenten, der im Monat 500 € (und damit im Jahr etwa 6.000 €) zur Verfügung hat, die Belastungsgrenze bei 120 € im Jahr.
Anträge für die Zuzahlungsbefreiung bei einigen Krankenkassen
- AOK: http://www.aok.de/hessen/leistungen-service/leistungen-und-beitraege-formular-antrag-befreiung-zuzahlung-24442.php
- Barmer Ersatzkasse: Barmer Ersatzkasse Antrag auf Zuzahlungsbefreiung und Barmer Ersatzkasse Antrag für chronisch Kranke
- BKK Mobil Oil: https://www.bkk-mobil-oil.de/meine-mobil/formulare.html?issecure=true
- Knappschaft: http://www.knappschaft.de/DE/1_navi/05_leistungsplus/lp_navigation/node_lp_befreiung.html
- Securvita: http://www.securvita.de/krankenkasse/downloads-infos-und-unterlagen.html
- Techniker Krankenkasse: http://www.tk.de/tk/antraege-und-bescheinigungen/antraege-stellen/zuzahlungsbefreiung/95570
- IKK Südwest: https://www.ikk-suedwest.de/leistungen/zuzahlungsbefreiung/
- IKK classic: https://www.ikk-classic.de/leistungen-service/leistungen-von-a-z/zuzahlungsbefreiung.html
- Pronova BKK: http://www.pronovabkk.de/versicherung-tarife/zuzahlungen/befreiung-von-zuzahlungen-b5deef1d6de90f10
- BKK vor Ort: http://www.bkkvorort.de/fuer-kunden/services/downloadcenter/
- DAK: http://www.dak.de/dak/leistungen/Online-Formulare-1108644.html
- KKH: https://www.kkh.de/versicherte/kontakt-und-services/download-center/antraege-und-formulare
- Deutsche BKK: https://www.deutschebkk.de/leistungen/leistungen-von-a-z/wxyz/zuzahlungsbefreiung.html