Neues aus der Praxis

Das E-Rezept | Praxis

Seit dem 01. Januar 2024 können wir Ihnen in unserer Praxis Rezepte digital ausstellen.

Seit dem 01. Januar 2024 können wir Ihnen in unserer Praxis Rezepte digital ausstellen und sie sicher (datenschutzkonform) in dem deutschen Gesundheitsnetz, der Telematikinfrastruktur, für Sie speichern.

Voraussetzung hierfür ist, dass Sie im laufenden Quartal Ihre Versichertenkarte bei uns einlesen lassen haben. Ihre Krankenkasse fordert pro Quartal einmalig einen Versichertennachweis. Ohne diesen Nachweis dürfen wir nicht zulasten Ihrer Krankenkasse tätig werden. Die Quartale beginnen jeweils am 01. Januar, 01. April, 01. Juli und 01. Oktober.

Nachdem Ihre Versichertenkarte erfolgreich eingelesen wurde, werden Medikamente, die Sie sonst auf „rosa Rezept“ bekommen haben, als „E-Rezept“ verordnet. Dieses können Sie in der Apotheke mit Ihrer Versichertenkarte einlösen.

Sollte Ihr Medikament dort nicht abrufbar sein, waren Sie schneller als wir, denn wir brauchen Zeit für sorgfältige Arbeit. Bitte geben Sie uns nach der Bestellung einen Werktag Zeit, sollte es auch nach dieser Frist nicht möglich sein, das E-Rezept einzulösen, kontaktieren Sie uns bitte.

Das E-Rezept kann in allen Apotheken in Deutschland eingelöst werden – auch in Online-Apotheken. Nach 28 Tagen wird das E-Rezept ungültig. Danach kann es nicht mehr eingelöst werden.

Rezepte für Hilfs- und Heilmittel wie Verbandmaterial, Physiotherapie oder Ernährungstherapie und für Betäubungsmittel stellen wir nach wie vor in Papierform aus. Rezepte für Privatversicherte gibt es ebenfalls noch auf dem Papier.

Sollten Sie noch Fragen zu dem Thema haben, sprechen Sie uns gern an.

Ihr Praxisteam

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de